Änderungsabnahmen nach §19(3) StVZO
Die GTÜ-Prüfingenieure sind im Sinne der
Verkehrssicherheit tätig und
arbeiten im Rahmen ihrer Prüftätigkeit im
Namen und auf Rechnung der
GTÜ. Bei Fahrzeuganbauten,-umbauten
und -änderungen
begutachten die
GTÜ-Prüfingenieure die Fahrzeuge und dokumentieren dieVeränderungen
nach § 19 (3) StVZO in einer
Änderungsabnahmebescheinigung. Dazu gehören etwa die Umrüstung auf
andere Räder oder Reifen, der
Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie
Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung).Sonderräder, Spoiler,
Tieferlegungen, Leistungssteigerungen? Die
GTÜ-Prüfingenieure nehmen unter Berücksichtigung der passenden
Prüfzeugnisse
die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab und auch
die „Eintragung“ vor.
Falls Sie das passende Teilegutachten/Teilegenehmigung nicht mehr
greifbar haben: kein Problem!
Die GTÜ-Zentrale in Stuttgart hat Zugriff
auf umfangreiche Datenbanken, in denen zahlreiche
Bauartgenehmigungen,
Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind.
Zudem kann die GTÜ im Problemfall auch über den Hersteller die
passenden Gutachten für
das Kundenfahrzeug besorgen, womit allerdings
Zusatzkosten verbunden sind. Im gleichen Umfang
helfen wir Ihnen bei
der Umtragung eines Kleinkraftrades/Rollers zum Mofa und wieder zurück.