Untersuchungen nach BOKraft
Die Prüfingenieure
der GTÜ untersuchen auch Fahrzeuge zur
Personenbeförderung wie Taxis und Omnibusse nach den Bestimmungen der
BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im
Personenverkehr).
Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft
Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung
müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft.
Hier hilft der GTÜ-Prüfingenieur gerne