Seit
dem 1. März 2007 können von den örtlichen Kommunen
Umweltzonen
eingerichtet werden. Es dürfen
dann nur noch die Fahrzeuge einfahren, die eine der am
Einfahrtsschild ausgewiesenen "Schadstoffplaketten" an
der Windschutzscheibe tragen (oder eine
Ausnahmegenehmigung haben).
Mit welcher
amtlichen Plakette Ihr Fahrzeug gekennzeichnet
werden kann, können Sie bei uns erfragen. Wir
helfen Ihnen gerne weiter.
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