Feinstaubplakette

Seit dem 1. März 2007 können von den örtlichen Kommunen Umweltzonen
eingerichtet werden. Es dürfen dann nur noch die Fahrzeuge einfahren, die eine der am Einfahrtsschild ausgewiesenen "Schadstoffplaketten" an der Windschutzscheibe tragen (oder eine Ausnahmegenehmigung haben).

Mit welcher amtlichen Plakette Ihr Fahrzeug gekennzeichnet werden kann, können Sie bei uns erfragen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.


Alle Angaben sowie die Nachrüstfähigkeit an sich sollten vor einer Bestellung durch eine Fachwerkstatt und/oder den Hersteller
der Anlage überprüft werden. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich rechtlicher Änderungen!

Bei uns gegen Vorlage des KFZ Scheins erhältlich!


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